Die Probezeit: Fahrerlaubnis auf Bewährung

Der erste Führerschein wird für zwei Jahre auf Probe erteilt. Durch Fehlverhalten im Straßenverkehr kann sich die Probezeit auf 4 Jahre verlängern. Statistisch gesehen kommen mehr als 80% aller Fahranfänger ohne größere Probleme durch diese wichtige Phase.

Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe außer in den Klassen L, M, S und T. Das bedeutet, dass nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden muss.

Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Punkte in Flensburg abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr entzogen.